
AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Fahrzeugservice Hommel, Inhaber Andreas Hommel, Ulmer Straße 10, 89173 Lonsee (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber über die Erbringung aller angebotenen Werkstatt- und Serviceleistungen,
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Vertragsschluss / Auftragserteilung
(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und die ausdrückliche Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann auch durch Beginn der Arbeiten erfolgen.
(2) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben (insbesondere Fahrzeugdaten, bekannte Vorschäden, Zulassungsbescheinigungen) vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
§ 3 Kostenvoranschlag
(1) Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen erstellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Ergibt sich bei Durchführung der Arbeiten, dass der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen wird, so benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und holt dessen Zustimmung ein.
(3) Erteilt der Auftraggeber die Zustimmung gemäß Abs. 2 nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag auf den ursprünglich vereinbarten Umfang zu beschränken oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind die bis dahin entstandenen Kosten vom Auftraggeber zu tragen.
§ 4 Leistungserbringung und Fertigstellungstermine
(1) Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach den anerkannten Regeln der Technik aus.
(2) Vereinbarte Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich fixiert wurden. Verzögerungen durch Lieferengpässe bei Ersatzteilen oder unvorhersehbare technische Erschwernisse berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen, sofern der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
(3) Der Auftraggeber wird über wesentliche Verzögerungen unverzüglich informiert.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ist mit Abschluss der Arbeiten und Übergabe des Fahrzeugs fällig und sofort zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
(2) Zahlungen sind in bar oder per EC-Karte zu leisten. Andere Zahlungsarten (z. B. Überweisung) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung zurückzuhalten (Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB).
(5) Vorauszahlungen können bei Aufträgen mit einem Gesamtauftragswert von mehr als 500 € bis zu 50 % der voraussichtlichen Gesamtkosten verlangt werden.
§ 6 Abholung des Fahrzeugs
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das fertiggestellte Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen.
(2) Bei schuldhafter Nichtabnahme innerhalb dieser Frist kann der Auftragnehmer eine Standgebühr in angemessener Höhe berechnen. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten oder üblichen Anforderungen entsprechen.
(2) Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen gegenüber Verbrauchern beträgt zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder mündlich zu rügen. Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung zur Mängelanzeige.
(4) Zur Nacherfüllung kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung wählen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Minderung oder Rücktritt verlangen.
(5) Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, eigenmächtige Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter sowie durch normale Verschleißerscheinungen entstanden sind.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, insbesondere bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Aufbewahrung von Fahrzeugen und Gegenständen
(1) Gegenstände und Wertgegenstände, die sich im Fahrzeug befinden, sind vor Übergabe vom Auftraggeber zu entfernen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für zurückgelassene Gegenstände.
(2) Ausgebaute Teile werden dem Auftraggeber auf Wunsch zur Ansicht bereitgestellt. Soweit nicht anders vereinbart, werden ausgebaute Altteile nach Abholung des Fahrzeugs entsorgt.
§ 10 Datenschutz
Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.
§ 11 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Hinweis: Bei Streitigkeiten aus dem Handwerk kann die zuständige Handwerkskammer (Handwerkskammer Ulm) als Schlichtungsstelle angerufen werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
